AGB zur Softwareüberlassung der KS21 Software & Beratung GmbH

Otto-von-Guericke Str. 8, 53757 Sankt Augustin

Stand Feb. 2023 – Version 1.01

1          Anwendungsbereich

1.1      Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KS21 Software & Beratung GmbH (nachfolgend „KS21“) gelten für alle Verträge von KS21 mit dem Kunden, die dem sachlichen Anwendungsbereich in Ziffer 1.2 unterfallen.

1.2      Sachlicher Anwendungsbereich dieser AGB ist

(1)       die dauerhafte Überlassung der KS21 Standardsoftware inkl. Dokumentation im vertraglich vereinbarten Umfang (bestehend aus den Grundfunktionen der KS21 Standardsoftware sowie, sofern vereinbart, weiterer Zusatzmodule) nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 6;

(2)       mit der Überlassung der KS21 Standardsoftware in Zusammenhang stehende Dienstleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, sofern vereinbart.

1.3      Schulungen, die über eine Grundschulung in Form einer Ersteinweisung hinausgehen, Seminare und Webinare sowie die Entwicklung/Überlassung von Individualsoftware sind von KS21 nicht geschuldet und fallen nicht unter diese AGB. Sofern der Kunde Interesse an diesen separaten Leistungen hat, kann ein separater Vertrag hierüber bei KS21 angefragt werden.

2          Begriffe

Die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge gelisteten Begriffe sind für diese AGB und für die auf den AGB basierenden bzw. diese einbeziehenden Angebote sowie die zwischen den Parteien geführte Kommunikation maßgeblich.

2.1      Angebot bezeichnet ein Angebot von KS21 zur Erbringung von Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB erfasst werden, einschließlich der im Angebot in Bezug genommenen Dokumente in der jeweils anwendbaren Fassung.

2.2      Auftragsbestätigung bezeichnet die rechtlich verbindliche Mitteilung von KS21 gegenüber dem Kunden nach dessen Bestellung aufgrund des Angebots zum Abschluss des Vertrags.

2.3      Bestellung bezeichnet die rechtlich verbindliche, auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Mitteilung des Kunden aufgrund des Angebots von KS21.

2.4      Kunde bezeichnet den gewerblichen (Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) Kunden der KS21.

2.5      Partei bezeichnet KS21 oder den Kunden, Parteien bezeichnet KS21 und den Kunden.

2.6      Vertrag bezeichnet die aus den in Ziffer 4 benannten Bestandteilen bestehende Vereinbarung zwischen KS21 und dem Kunden über die unter diese AGB fallenden Leistungen.

2.7      KS21 Standardsoftware bezeichnet die unter diesen AGB an den Kunden lizenzierte Standardsoftware gemäß der Leistungsbeschreibung.

3          Vertragsschluss

KS21 übermittelt dem Kunden ein Angebot über Leistungen, die unter den sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB fallen. Angebote von KS21 sind unverbindlich und freibleibend. Im Einverständnisfall übermittelt der Kunde eine Bestellung auf Basis des Angebots, die auch in der Unterzeichnung des Angebots bestehen kann. Rechtlich stellt diese Bestellung das bindende Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit KS21 dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch die Durchführung des Auftrags zustande.

4          Bestandteile von Verträgen, Geltungsreihenfolge

4.1      Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen in der angegebenen Geltungsreihenfolge: (i) schriftliche individuelle Vereinbarungen, (ii) Auftragsbestätigung, (iii) Angebot, (iv) Bestellung des Kunden, (v) diesen AGB.

4.2      Nicht Bestandteil des Vertrags werden AGB des Kunden, es sei denn, KS21 stimmt der Einbeziehung von AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.

5          Leistungsbeschreibung

5.1      Die Beschreibung der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem Vertrag und den in Bezug genommenen Dokumenten (ggf. durch Verweisung auf im Internet abrufbare Leistungsbeschreibungen). Darüberhinausgehende Leistungen werden nicht angeboten und sind nicht geschuldet.

5.2      Zusicherungen und Garantien werden nicht gegeben und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung der KS21.

6          Rechteeinräumung

6.1      Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung nach Ziffer 10 das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der KS21 Standardsoftware in dem im Vertrag eingeräumten Umfang. Die Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der KS21 Standardsoftware.

6.2      Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die KS21 Standardsoftware zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und KS21 die notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden zugänglich macht. Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung berechtigt.

6.3      Rechte an Marken oder Kennzeichen von KS21, gleich in welcher Bereitstellungsform, werden dem Kunden über den Vertrag nicht eingeräumt.

6.4      Sämtliche Leistungsschutzrechte an der KS21 Standardsoftware und/oder im Zusammenhang mit der KS21 Standardsoftware stehender Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich KS21 zu. Der Kunde verpflichtet sich, KS21 unverzüglich Schutzrechtsbehauptungen Dritter anzuzeigen und KS21 im Weiteren die Rechtsvertretung zu überlassen. KS21 ist in diesem Zusammenhang berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Dritter notwendige Änderungen an der KS21 Standardsoftware auf eigene Kosten vorzunehmen.

6.5      Der Kunde ist berechtigt, einem Dritten unter Beachtung des Umfangs der Rechteeinräumung dieser Ziffer 6 die erworbene Kopie der KS21 Standardsoftware einschließlich der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung der KS21 Standardsoftware bei Vertragsschluss mit dem Dritten vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien der KS21 Standardsoftware zu löschen/vernichten, es sei denn, er ist zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet. In diesem Fall erfolgt die Aufbewahrung ausschließlich für den gesetzlich vorgesehenen Zweck, nicht zur produktiven Nutzung. KS21 kann vom Kunden jederzeit Auskunft und Nachweise über die Durchführung der nach diesem Absatz durchzuführenden Maßnahmen verlangen.

7          KS21 App GaLaMobil

7.1      KS21 stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Module der KS21 App „GaLaMobil“ entsprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung erfolgt durch Bereitstellung eines Downloads zur Installation der KS21 App auf dem Endgerät des Kunden. Für die Installation der KS 21 App ist der Kunde verantwortlich, sofern die Installation nicht Teil des Angebots ist.

7.2      KS21 stellt Aktualisierungen für die KS21 App nur im Rahmen aktiver Pflegeverträge in Form von neuen Programmständen bereit. Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass er die bereitgestellten Programmaktualisierungen für die KS21 App unverzüglich nach Bereitstellung installiert. KS21 behält sich das Recht vor, ältere Versionen der KS21 App nicht mehr zu supporten.

7.3      KS21 hat jederzeit das Recht, Veränderungen an der Funktionalität der KS21 App sowie an den Datenübertragungstechniken zwischen der KS21 Standardsoftware und der KS21 App vorzunehmen.

7.4      KS21 kann die Funktionalität und Verfügbarkeit der KS21 App nicht zu 100% sicherstellen. KS21 kann keine Gewährleistung für eine unterbrechungs- und störungsfreie Kommunikation im Hinblick auf jegliche Komponenten des Transportwegs übernehmen. KS21 behält sich vor, jederzeit Unterhaltungs- und/oder Wartungsarbeiten an der KS21 App auszuführen, die zu Betriebsunterbrechungen führen können.

8          Lieferung, Termine

8.1      Von KS21 angegebene Terminbestätigungen, Lieferfristen, -zeiten und -termine bzw. Fristen/Zeiten/Termine zur Erbringung von Leistungen (nachfolgend „Lieferfristen“) sind Planungstermine und nur verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurde.

8.2      Die Einhaltung mindestens in Textform als verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegende Mitwirkung oder Zahlung erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Lieferfristen.

8.3      Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von KS21 oder die Auslieferung/Bereitstellung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein‐ und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien KS21 für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht.

8.4      Teilleistungen und -Lieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

9          Pflichten/Mitwirkung des Kunden

9.1      Der Kunde wird alle ihm zumutbaren, für die Erbringung der von KS21 unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen (Tätigkeiten) und Beistellungsleistungen (Sachen und ggf. Rechte), im Folgenden gemeinsam als „Mitwirkung“ bezeichnet, auf seine Kosten erbringen.

9.2      Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

9.2.1  Änderungen der Angaben des Kunden, insbesondere eine etwaige Umfirmierung oder Umbenennung, KS21 unverzüglich mitzuteilen;

9.2.2  seiner Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB unverzüglich nachzukommen;

9.2.3  die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten IT-Systeme betriebsbereit zu halten sowie die sonst für die Durchführung des Vertrages notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenfernübertragungsleitungen – funktionsbereit zu halten;

9.2.4  der KS21 bei der Meldung von Mängeln Zugang zur KS21 Standardsoftware über Datenfernübertragung zu gewähren und eine eventuell erforderliche Installation und/oder Verwendung der von KS21 bereitgestellten Komponenten (z.B. Team-Viewer oder eine ähnliche Softwarekomponente), zu dulden bzw. mitzuwirken;

9.2.5  eine an der Gefahr des möglichen Ausfalls der KS21 Standardsoftware und der Bedeutung der Daten orientierte, mindestens kalendertägliche Datensicherung auf eigene Kosten durchzuführen und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendeten oder erzielten Daten, insbesondere die erzeugten Anwendungsdaten, in maschinenlesbarer Form als Sicherungsgut in einer Weise bereitzuhalten, die eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht;

9.2.6  sich um zügige und zielgerichtete Kommunikation zu bemühen.

9.3      Leistet der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen und Schäden vom Kunden zu tragen. Weitergehende Ansprüche von KS21 bleiben vorbehalten.

10        Vergütung, Abrechnung und Verzug

10.1    Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

10.2    Sofern Rechnungen von KS21 keine abweichenden Fälligkeitstermine enthalten, sind Rechnungen von KS21 mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.3    Alle in Dokumenten von KS21 genannten Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.

10.4    Mit Ablauf geltender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Sind keine Zahlungsfristen vereinbart, kommt der Kunde nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. KS21 behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

10.5    KS21 ist berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.

10.6    Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Bank- und Rücklastschriften hat der Kunde die anfallenden Rücklastschriftgebühren der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr für KS21 in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

10.7    KS21 ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

10.8    Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von KS21 anerkannte Forderungen berechtigt.

11        Bonitätsprüfung

KS21 ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen, insbesondere vor bzw. bei Vertragsschluss sowie bei vermuteter Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, etwa bei ausbleibender oder verzögerter Zahlung, (Bonitäts-) Auskünfte über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen und insoweit personenbezogene Vertragsdaten an diese zu übermitteln. KS21 arbeitet hierfür mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der KS21 die dazu benötigten Daten erhält. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur nach Abwägung aller betroffenen Interessen. KS21 hält unter: https://www.ks21.de/merkblatt-dsgvo/ ein Merkblatt „Informationen zum Datenschutz nach DSGVO“ abrufbar bereit. Der Inhalt ist dem Kunden bekannt.

Weitere Informationen sind unter https://www.boniversum.de/ abrufbar. KS21 ist berechtigt, bei negativer Bonitätsauskunft des Kunden eventuell vereinbarte Ratenzahlungen auf eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags umzustellen und die Leistung von der Vorauszahlung abhängig zu machen. Weitergehende Rechte von KS21 bleiben vorbehalten.

12        Geheimhaltung, Nichtverwendung

12.1    Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln, nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für die Durchführung des Vertrages benötigen, und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit unter dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabrede gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

12.2    Keine geheimhaltungsbedürftige Information ist eine sachlich unter Ziffer 12.1 fallende Information, deren Kenntniserlangung durch die jeweils andere Partei vor oder nach Zustandekommen des Vertrages unter § 3 GeschGehG fällt. Untersagt ist jedoch das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, welches sich im rechtmäßigen Besitz der Partei befindet. Geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden können zudem von KS21 oder deren Subunternehmer verwendet werden, soweit dies notwendig ist, um den Vertrag durchzuführen und insbesondere, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

12.3    Die Parteien stellen insbesondere durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils unter dem Vertrag eingesetzten oder mit der Nutzung der KS21 Standardsoftware befassten Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien unter dem Vertrag zur Erbringung ihrer Leistung oder Mitwirkung sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.

12.4    Die Parteien werden sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.

12.5    Geheimhaltungsbedürfte Informationen dürfen von den Parteien bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für etwaige Ansprüche, mindestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, aufbewahrt werden. Dies gilt auch für den Nachweis des vertragsgemäßen Verhaltens im Verhältnis zu Dritten einschl. Subunternehmern.

13        Datenschutzbestimmungen

13.1    Die Parteien halten die auf sie bzw. ihre im Zusammenhang mit den Diensten unter dem Vertrag stehenden Geschäftsaktivitäten jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

13.2    Zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden ausschließlich Personen eingesetzt, die auf die Einhaltung (i) der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und (ii) der Weisungen des Verantwortlichen verpflichtet sind.

13.3    Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch KS21 oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedingungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu finden unter: https://www.ks21.de/auftragsverarbeitung

14        Sach- und Rechtsmangel

14.1    KS21 gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der KS21 Standardsoftware während des Gewährleistungszeitraums, wie sie sich aus der Leistungsbeschreibung sowie eventuell ergänzend aus den in Ziffer 4.1 genannten Dokumenten ergibt. KS21 gewährleistet ferner, dass der vertragsgemäßen Nutzung der KS21 Standardsoftware keine Rechte Dritter in Deutschland entgegenstehen.

14.2    Bei Mängeln ist KS21 zunächst zur zweimaligen Nacherfüllung nach Wahl von KS21 berechtigt. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. In der Regel erfolgt die Mangelbeseitigung durch Fernwartung; Voraussetzung ist die Einhaltung der in Ziffer 9.2.3 genannten technischen Voraussetzungen durch den Kunden.

14.3    Der Kunde ist verpflichtet, KS21 Mängel der KS21 Standardsoftware nach deren Entdeckung unverzüglich ausschließlich per E-Mail an info@ks21.de anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

14.4    Befolgt der Kunde Betriebsanweisungen von KS21 nicht oder nimmt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der KS21 Standardsoftware vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, entfallen die Mängelansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. KS21 steht darüber hinaus nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

14.5    Der Gewährleistungszeitraum beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn.

15        Haftung

15.1    KS21 haftet dem Kunden unter allen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgründen (insbesondere Mängelhaftung, Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, Eingriff in Rechte Dritter) ausschließlich gemäß den nachstehenden Regelungen.

15.1.1   KS21 haftet

  • im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unbeschränkt,
  • im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden,
  • im Falle von Ziff. (2) nicht für (i) indirekte Schäden (d.h. Schäden, die nicht an dem Gegenstand der Leistung bzw. dem Produkt selbst eintreten) sowie, unabhängig von diesem Ausschluss für indirekte Schäden, nicht für (ii) entgangenen Gewinn (§ 252 BGB),
  • im Falle von Ziff. (2) außerdem der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe der anwendbaren jährlichen Vergütung je Schadensereignis, und einen Betrag in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Vergütung für alle Haftungsfälle unter dem Vertrag,
  • in sonstigen Fällen nur, soweit der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erbringung die Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht.

15.1.2   Abweichend von vorstehend Ziff. 15.1.2 (2) bis (4) haftet KS21 der Höhe nach unbegrenzt

  • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • wenn KS21 einen Sachmangel oder Rechtsmangel arglistig ver­schwiegen hat, oder
  • wenn KS21 schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von ihr unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen übernommen hat.

15.2    Die Haftung von KS21 nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15.3    Sofern nicht vorsätzlich gehandelt wird, das Produkthaftungsgesetz greift oder eine Haftung nach Ziffer 15.1.2 besteht, verjähren Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung.

16        Mitteilungen unter dem Vertrag

16.1    Auf Begründung oder Beendigung von Vereinbarungen gerichtete Erklärungen und Anzeigen, die nach Zustandekommen des Vertrages abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126a, 127 Abs. 3 BGB) ist für diese Fälle ausgeschlossen. Für alle übrigen Erklärungen im Zusammenhang mit dem zustande gekommenen Vertrag ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).

16.2    Alle Mitteilungen von KS21 an den Kunden unter dem Vertrag, die nicht der Schriftform nach Ziffer 16.1 bedürfen, erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Sofern der Kunde mehrere E-Mailadressen mitgeteilt hat, kann die Mitteilung an jede der mitgeteilten E-Mailadressen erfolgen, es sei denn, der Kunde hat KS21 mitgeteilt, welche E-Mailadresse für die Korrespondenz unter dem Vertrag verwendet werden soll.

17        Abtretung von Rechten durch den Kunden

17.1    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KS21 auf einen Dritten übertragen. Ziffer 6.5 bleibt hiervon unberührt.

18        Referenz-Marketing

18.1    KS21 ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen.

19        Schlussbestimmungen

19.1    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

19.2    Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Dies gilt nicht, wenn Streitigkeiten andere als vermögensrechtliche Ansprüche betreffen oder wenn für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist. KS21 steht es frei, die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

19.3    Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Abschriften anderer Sprachen als Deutsch gefertigt werden (Lesefassungen), ist allein die deutsche Fassung verbindlich.

19.4    Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Absprache mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

Besondere Geschäftsbedingungen

Für die Softwareinstallation, die Softwarepflege, die Verarbeitung von Daten im Auftrag gelten besondere Geschäftsbedingungen, abrufbar unter:

www.ks21.de/bgb-softwarepflege
www.ks21.de/webinar-teilnahmebedingungen

www.ks21.de/auftragsverarbeitung
www.ks21.de/merkblatt-dsgvo

Stand: März 2023

der KS21 Software & Beratung GmbH. Otto-von-Guericke-Str. 8, 53757 Sankt Augustin(nachfolgend: „Provider) und seinen Kunden (nachfolgend: „Kunden)

1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln die zeitlich auf die Dauer des jeweils zwischen den Parteien auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen (Nutzungs)Vertrags begrenzte Gewährung und Nutzung von Software-Produkten (im Folgenden „Software“) durch den Provider an seine Kunden über das Internet sowie die für die Nutzung erforderliche Einräumung von Nutzungsrechten durch den Provider an den Kunden.

(2) Die SaaS-Produkte werden ausschließlich Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angeboten.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Provider in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2 Leistungen des Providers

(1) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

(2) Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungsbeschreibung.

(3) Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht.

(5) Der Provider wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

(6) Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software-Speicherplatz auf seinen Servern ein Volumen von bis zu einem 1 GByte zur Verfügung. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. Benötigt der Kunde mehr als 1 GByte Speicherplatz, kann dieser vom Provider kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden (siehe § 10 Ziffer 2). (7) Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

(8) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

3 Vertragsschlüsse

(1) Der Kunde erhält vom Provider ein schriftliches oder elektronisches Angebot, das die verfügbaren Module, deren Preise und die sonstigen Konditionen der Software detailliert in einer Leistungsbeschreibung beschreibt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Providers ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere vereinbarte Form der Kommunikation erfolgen.

(2) Nach Vertragsschluss stellt der Provider dem Kunden die Zugänge zu den gebuchten Modulen zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb einer vereinbarten Frist, die im Angebot spezifiziert ist.

4 Nutzungsumfang und -rechte

(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu nutzen. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Software für mehr Nutzer zu verwenden als er Lizenzen vom Provider erworben hat.

(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet.

5 Support 

Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Providers angegebenen Supportkanäle zu den dort angegebenen Zeiten gestellt werden.

6 Service Levels; Störungsbehebung

(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 95,% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Provider zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 12 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.

(7) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.

(8) Etwaige zusätzliche Leistungen des Providers (z.B. Support- und Integrationsdienstleistungen für Kundensysteme und/ oder für Anlagen/technische Einheiten), sowie Beratungsleistungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Erbringung solcher Leistungen durch den Provider.

7 Pflichten des Kunden 

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde hat zudem die in der Leistungsbeschreibung für die Nutzung der Software genannten Systemvoraussetzungen zu schaffen, insbesondere muss der Kunde für die Nutzung der Software eine ununterbrochene Internetverbindung sicherstellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(4) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (zB Virenschutzprogramme) einsetzen.

(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

8 Gewährleistung 

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts ( §§ 535 ff. BGB).

(2) Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

9 Haftung

(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 9 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.

(4) Soweit der Provider unentgeltlich Dienste zur Verfügung stellt, übernimmt er insoweit keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Service resultieren, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist auch im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung des Service nicht ausgeschlossen.

(5) § 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach den vom Kunden gewählten Modulen und der vereinbarten Nutzungsdauer. Der Preis für jedes verfügbare Modul wird im Angebot oder der aktuellen Preisliste des Providers detailliert aufgeführt. Der Kunde kann seine Software flexibel durch die Auswahl der gewünschten Module an seine spezifischen Bedürfnisse anpassen.

(2) Soweit der Kunde zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software das Speicherplatz-Volumen von 1 GByte überschreitet, erfolgt für diese zusätzliche Leistung eine systemische Berechnung der Vergütungshöhe entsprechend des tatsächlichen genutzten Speicherplatz-Volumens anhand der vom Provider im Rahmen des Angebots beziehungsweise in seiner jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. Der Kunde kann die tatsächlichen Kosten jederzeit über das ihm zugängliche User-Dashboard einsehen.

(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich (je nach Wahl des Kunden) im Voraus auf Basis der vom Kunden für den folgenden Monat/Jahr ausgewählten Module. Die Rechnung umfasst die Summe der Preise aller gebuchten Module.

(4) Die Zahlung der monatlichen oder jährlichen (je nach Wahl des Kunden) Gebühr ist unmittelbar mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Entscheidet sich der Kunde für eine monatliche Abrechnung, sind Zahlungen ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zulässig. Entscheidet sich der Kunde für die jährliche Abrechnung, können Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder nach vorheriger Absprache über eine andere Zahlungsmethode erfolgen. Gerät der Kunde in Verzug, ist die Gelschuld mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(5) Der Kunde kann mit in Zahlungsansprüchen des Providers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder insoweit Zurückberatungsrechte geltend machen. Daneben ist dem Kunden die Geltendmachung solcher Rechte möglich, sofern ihm Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln bezüglich der Software gegenüber dem Provider zustehen.

(6) Der Provider ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der seit der letzten Erhöhung eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. der Rechenzentrumskosten, der erhöhten Personalkosten oder Inflation) angemessen zu erhöhen, um seine belegbaren Mehrkosten abzudecken. Eine solche Preiserhöhung wird der Provider dem Kunden per E-Mail mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen. Übersteigt die neue Vergütung die bisherige Vergütung um mehr als 10%, kann der Kunde den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, setzt sich der Vertrag fort; die neue Vergütung gilt dann ab Beginn der nächsten Vertragsperiode (Verlängerungszeitraum). Auf diese Wirkung wird der Provider den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, wird ihm eine etwaig vorausbezahlte Vergütung für die laufende Vertragsperiode anteilig erstattet.

11 Laufzeiten, Beendigung, nachvertragliche Pflichten

(1) Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des jeweiligen Nutzungsvertrages mit der Bereitstellung der Zugänge zu den gebuchten Modulen durch den Provider. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags zwölf Monate.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragsgrundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

(4) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des jeweiligen Nutzungsvertrages ihm überlassenen Zugangsdaten zu löschen. Eine Weiternutzung der Software nach Beendigung des jeweiligen Nutzungsvertrages ist unzulässig.

12 Datenschutz; Geheimhaltung

(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2) Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch den Provider oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedingungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung.

Zu finden unter: Auftragsverarbeitung Cloud

Dem Abschluss eines solchen Auftragsverarbeitungsvertrags steht die wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Auftragsverarbeitung gleich.

(3) Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

13 Änderungsvorbehalt

(1)  Der Provider ist berechtigt, diese AGB sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies notwendig ist, um nachträglich entstehende Äquivalenzstörungen zu beseitigen, auf Änderungen der Rechtslage, der Technologie, der Marktbedingungen oder auf sonstige gleichwertige Gründe zu reagieren. Änderungen werden nur insoweit vorgenommen, als dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere keine wesentliche Veränderung des Leistungsgefüges bewirkt wird.

14 Force Majeur (Höhere Gewalt)

(1) Keine Partei ist für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus diesen AGB oder den unter ihrer Geltung abgeschlossenen Nutzungsverträge verantwortlich, wenn diese Verzögerungen oder Versäumnisse auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen (wie Feuer, Flut, Erdbeben, Stürme, Hurrikans oder andere Naturereignisse), Krieg, Terrorismus, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, Regierungsakte, Epidemien, Pandemien, Ausfälle oder Verzögerungen der Internet- und Telekommunikationsinfrastrukturen, Ausfall von Drittanbieterdiensten oder -software oder gesetzliche Einschränkungen („Force-Majeur-Ereignisse“).

(2) Im Falle eines solchen Force Majeure-Ereignisses wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Ereignisses informieren. Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird für die Dauer des Force Majeure-Ereignisses ausgesetzt.

(3) Der Provider ist berechtigt, ohne Haftung alternative Dienstleistungsmodalitäten oder vorübergehende Lösungen anzubieten, um die Auswirkungen des Force Majeure-Ereignisses zu minimieren. Die Annahme solcher alternativen Modalitäten oder Lösungen durch den Kunden wird nicht als Verzicht auf etwaige Rechte aus diesem Vertrag angesehen.

(4) Sollte das Force Majeure-Ereignis länger. 90 Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass daraus Haftungsansprüche gegenüber der anderen Partei entstehen.

15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Für Vertragsänderungen oder -ergänzungen sowie andere rechtlich bedeutsame Mitteilungen im Rahmen dieser AGB, wie etwa Fristen oder Kündigungen, ist die Schriftform erforderlich. Das gilt auch für Abweichungen von dieser Schriftformerfordernis. Die betreffenden Erklärungen müssen schriftlich übermittelt werden und können nicht per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgen, sofern nichts abweichendes in diesen AGB vorgesehen ist.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Providers an Dritte abzutreten.

(5) Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ergeben, gilt – sofern gesetzlich zulässig – Köln als vereinbarter Gerichtsstand. Der Provider ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, soweit sich aus Gesetz ein abweichender, ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.

Version: 1
Stand: 07.08.2024