E-Rechnung –
Was bedeutet die Pflicht im GaLaBau?

Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland Pflicht. Im Verlauf der nächsten Jahre wird die E-Rechnung für deutsche Unternehmen vor allem in den Bereichen Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B) große Auswirkungen haben. Das gilt natürlich auch für den Garten- und Landschaftsbau. Die Pflicht ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist. Es soll unter anderem den Bürokratieabbau und die Digitalisierung voranbringen – also dein Unternehmen entlasten.

Welche Anforderungen GaLaBau-Betriebe bei der Pflicht zur E-Rechnung erfüllen müssen, haben wir für dich zusammengefasst.

E-Rechnung – Was bedeutet die Pflicht im GaLaBau

Pflicht zur E-Rechnung: Was GaLaBau-Betriebe jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht und betrifft auch den Garten- und Landschaftsbau. Wir zeigen dir, welche Anforderungen du erfüllen musst und wie du dein Unternehmen optimal darauf vorbereitest.

Ist die E-Rechnung für deinen GaLaBau-Betrieb Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung im B2B-Bereich. Alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten zu können. Für die Erstellung und den Versand gibt es allerdings Übergangsfristen, während die Pflicht zum Empfangen und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen direkt zum 1. Januar 2025 greift.

Falls du Rechnungssteller im Bereich Business-to-Government bist, musst du schon heute Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0) einreichen.

1. Phase der E-Rechnungspflicht im B2B

Rechnungen, die im Business-to-Business an inländische Unternehmen versandt werden sollen, dürfen zumindest in der ersten Phase des Übergangs weiterhin als Papierrechnungen an Rechnungsempfänger gesendet werden. Auch digitale Rechnungsformate, die nicht den Normen der E-Rechnung erfüllen, dürfen noch versendet werden – allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. Ein Beispiel für eine solche digitale Rechnung wäre ein herkömmliches PDF-Dokument (ohne einen strukturierten Datensatz).

2. Phase der E-Rechnungspflicht im B2B

In der zweiten Phase sind die Fristen an den Jahresumsatz von Unternehmen gekoppelt: Ab 2027 darf der Rechnungsaustausch im B2B für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro ausschließlich über elektronische Rechnungen erfolgen, die der CEN-Norm EN 16931 entsprechen. Ab 2028 gilt dies dann auch für alle anderen Unternehmen.

Infografik: E-Rechnungspflicht im GaLaBau

Fristen im Überblick

1.1.2025
Start der ersten Phase der E-Rechnungspflicht

  • Unternehmen müssen im B2B E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können
  • Unternehmen dürfen E-Rechnungen ohne Zustimmung versenden
  • Papierrechnungen haben keinen Vorrang mehr

1.1.2027
Start der zweiten Phase der E-Rechnungspflicht für bestimmte Unternehmen

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro dürfen nur noch E-Rechnungen im B2B versenden

1.1.2028
Start der zweiten Phase der E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen

  • Alle Unternehmen müssen ausschließlich E-Rechnungen versenden
  • Papierrechnungen dürfen im B2B nicht mehr verschickt werden

Papierrechnung, digitale Rechnung, E-Rechnung – Wo sind die Unterschiede?

Die Papierrechnung ist die klassische, rein visuelle Rechnung in physischer Form. Wenn eine Papierrechnung elektronisch verarbeitet werden soll, muss die Rechnung zuallererst digitalisiert werden. Dies kann durch ein Digitalfoto oder einen Scan geschehen. Die nun digitalisierte Rechnung, zum Beispiel im elektronischen Bild-Formate .TIF, .JPG. oder .PNG, kann dann innerhalb einer Software weiterverarbeitet werden. Allerdings besitzt eine solche eingelesene Rechnung keinen strukturierten Datensatz. Das bedeutet, dass Rechnungsinformationen manuell oder durch ein zusätzliches Texterkennungsprogramm in die Software eingetragen werden muss. Eine digitalisierte Papierrechnung entspricht daher nicht den Vorgaben der E-Rechnungspflicht.

Die meisten bisherigen PDF-Rechnungen sind in der Regel rein visuell ausgelegt, also für das menschliche Ausgelegt. Eine normale PDF-Rechnung wird zwar digital übermittelt, enthält aber im Gegensatz zu PDF-Dateien im speziellen ZUGFeRD-Format keinen strukturierten Datensatz. Damit entsprechen normale PDF-Rechnungen also ebenfalls nicht den EU-Richtlinien, da sie nicht automatisch durch Maschinen ausgelesen werden kann.

1. Phase der E-Rechnungspflicht im B2B

Rechnungen im Word- und Excel-Format sind zwar elektronisch erstellt, erfüllen aber die EU-Richtlinie zur E-Rechnung 2014/55/EU nicht und gelten daher keine E-Rechnungen.

Eine konforme elektronische Rechnung bzw. E-Rechnung muss zwingend der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Aktuell erfüllen nur die XRechnung und ZUGFeRD ab der Version 2.0 die europäischen Vorgaben.
Eine E-Rechnung enthält alle Rechnungsinformationen in einem nicht sichtbaren XML-Datensatz. Sie kann ohne Medienbruch zum Beispiel in eine GaLaBau-Software eingelesen und verarbeitet werden.

Wichtig: Entsprechen digitale Rechnungen nicht der EU-Definition für elektronische Rechnungen gelten diese als „Sonstige Rechnungen“.

Welche Rechnungsformate für den Versand sind im B2B erlaubt?

Format

Papierrechnung

Seit dem 1.1.2025

Darf weiterhin versendet werden, hat aber keinen Vorrang mehr.

Ab 1.1.2027/2028*

Nicht erlaubt

Format

Digitale Rechnung in einem Bild-Format

Seit dem 1.1.2025

Darf nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab 1.1.2027/2028*

Nicht erlaubt

Format

Digitale Rechnung als gewöhnliche PDF-Datei

Seit dem 1.1.2025

Darf nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab 1.1.2027/2028*

Nicht erlaubt

Format

Digitale Rechnung im Word-Format

Seit dem 1.1.2025

Darf nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab 1.1.2027/2028*

Nicht erlaubt

Format

Digitale Rechnung im Excel-Format

Seit dem 1.1.2025

Darf nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab 1.1.2027/2028*

Nicht erlaubt

Format

E-Rechnung
(aktuell nur durch die XRechnung und das ZUGFeRD-Format erfüllt)

Seit dem 1.1.2025

Darf ab sofort uneingeschränkt versendet werden.

Ab 1.1.2027/2028*

Uneingeschränkt gültiges Format

* Frist abhängig vom eigenen Jahresumsatz

Welche Formate erfüllen die Bestimmungen einer E-Rechnung im GaLaBau?

Um als E-Rechnung zu gelten, muss eine digitale Rechnung die CEN-Norm EN 16931 erfüllen, einen strukturierten Datensatz enthalten und maschinell ausgelesen werden können. Dieser Forderung kommen aktuell die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (ab der Version 2.0.1) nach.

  • XRechnungen werden ausschließlich im XML-Format versendet und können nur über eine Software oder über Online-Services ausgelesen und verarbeitet werden.
  • ZUGFeRD ist ein hybrides Format mit einem visuellen Teil, den menschliche Anwender als PDF-Datei lesen können, und einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz.

Herkömmliche PDF-, Word-, Excel- oder Bild-Dateien enthalten keinen strukturierten Datensatz nach EU-Norm und gelten daher nicht als E-Rechnung. Diese „sonstigen Rechnungen“ sind ab 2028 im deutschen B2B-Geschäft nicht mehr zulässig!

Vorteile der E-Rechnung
für GaLaBau-Betriebe
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Optimierter Rechnungsaustausch im B2B- und B2G-Bereich
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Schnellere Begleichung von Rechnungsbeträgen
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Fehlerminimierung beim Verarbeiten von Eingangsrechnungen
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Reduzierte Zettelwirtschaft

E-Rechnungen und GoBD: Wie lässt sich eine E-Rechnung archivieren?

E-Rechnungen müssen digital in dem Format gespeichert werden und können nicht durch einen Papierausdruck ersetzt werden. Am einfachsten geht das über ein Archivierungstool innerhalb der eingesetzten Büros- oder Branchensoftware bzw. ein Dokumentenmanagementsystem (DMS), welches die GoBD (also die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) berücksichtigt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht im GaLaBau

Fazit: E-Rechnung im GaLaBau

Papierrechnungen haben im B2B-Geschäft keine Zukunft mehr. Dasselbe gilt für Rechnungen, die mit Word oder Excel erstellt werden: Bis spätestens 2028 erfolgt der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen ausschließlich über elektronische Rechnungen, welche die entsprechenden Normen einhalten, also aktuell als XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung. Als GaLaBauer solltest du daher jetzt die Chance nutzen, auf eine zukunftsfähige Bürosoftware umzusteigen: So kommst du der E-Rechnungspflicht fristgerecht und rechtssicher nach!

KS21-Nutzer können beim Thema E-Rechnung sorgenfrei in die Zukunft blicken:  Ob ZUGFeRD-Rechnungen, XRechnungen oder GoBD-konforme Archivierung – KS21 wird dich optimal unterstützen!

Individuelle Fragen & Antworten

Ja, auch als Existenzgründer unterliegst du der E-Rechnungspflicht im B2B und B2G. 

Zumindest im Privatkundenbereich werden Papierrechnungen voraussichtlich noch lange zum Einsatz kommen. Aber spätestens 2028 dürfen Papierrechnungen nicht mehr im B2B oder B2G verwendet werden.

Nein, ABER… E-Rechnungen können zwar prinzipiell auch online erstellt und verschickt werden. Allerdings ist der Einsatz einer Softwarelösung für dich deutlich einfacher und schneller. Zudem können E-Rechnungen dann auch sofort korrekt abgelegt und archiviert werden. Mit einer Branchensoftware sparst du dir also viele zusätzliche Arbeitsschritte und bist auf der sicheren (rechtlichen) Seite.